Zur Verhaftung von Harald Naegeli vor 30 Jahren

[:de]Vor ungefähr dreissig Jahren, am 27. August 1983 wurde der als „Sprayer von Zürich“ bekannte Harald Naegeli aufgrund eines internationalen Haftbefehls an der deutschen Grenzkontrolle Puttgarden bei der Ausreise nach Dänemark verhaftet.

Gut zwei Jahre zuvor, am 19. Juni 1981 war Naegeli vom Bezirksgericht Zürich wegen wiederholter Sachbeschädigungen zu einer neunmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden und danach in Deutschland untergetaucht. Am 24. April 1984 stellte sich Naegeli freiwillig den Schweizer Behörden und sass daraufhin seine Gefängnisstrafe ab.

Die Entrüstung über die Kriminalisierung des Schweizer Künstlers war international. So monierte etwa Joseph Beuys:

[…] dass künstlerischer Ideenreichtum, Schönheit und freie Information als Eigentumsdelikt besudelt und unter Strafe gestellt wird [… und] ein international längst hochgeachteter Künstler wie ein Schwerverbrecher buchstäblich durch ganz Europa gehetzt wird (Müller, S. 14).

Beuys argumentiert hier von seinem Standpunkt der „Sozialen Plastik“. Diese geht davon aus, dass jeder Mensch durch kreatives Handeln zum Wohl der Gemeinschaft beitragen und dadurch plastizierend auf die Gesellschaft einwirken kann.

In den dreissig Jahren seit der Verhaftung Naegelis hat sich in Zürich das Kunstverständnis der Behörden gewandelt. Ein älteres Werk des Künstlers – die Figur „Undine“ am Deutschen Seminar der Universität Zürich – steht heute gar unter Denkmalschutz. Es ist am Ende fraglich, ob der Sprayer von Zürich mit derselben Härte verfolgt würde wie damals. Die folgenden Bilder aus dem Archiv der Fotoagentur Comet wurden im Sommer 1979 von Markus J. Hässig in Zürich aufgenommen.

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(Com_L28-351-100_0008)

(Com_L28-351-100_0011)

Zitierte Literatur:

Michael Müller (Hrsg.): Der Sprayer von Zürich; Solidarität mit Harald Naegeli (Reinbek bei Hamburg, 1984).[:en]Vor ungefähr dreissig Jahren, am 27. August 1983 wurde der als „Sprayer von Zürich“ bekannte Harald Naegeli aufgrund eines internationalen Haftbefehls an der deutschen Grenzkontrolle Puttgarden bei der Ausreise nach Dänemark verhaftet.

Gut zwei Jahre zuvor, am 19. Juni 1981 war Naegeli vom Bezirksgericht Zürich wegen wiederholter Sachbeschädigungen zu einer neunmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden und danach in Deutschland untergetaucht. Am 24. April 1984 stellte sich Naegeli freiwillig den Schweizer Behörden und sass daraufhin seine Gefängnisstrafe ab.

Die Entrüstung über die Kriminalisierung des Schweizer Künstlers war international. So monierte etwa Joseph Beuys:

[…] dass künstlerischer Ideenreichtum, Schönheit und freie Information als Eigentumsdelikt besudelt und unter Strafe gestellt wird [… und] ein international längst hochgeachteter Künstler wie ein Schwerverbrecher buchstäblich durch ganz Europa gehetzt wird (14).

Beuys argumentiert hier von seinem Standpunkt der „Sozialen Plastik“. Diese geht davon aus, dass jeder Mensch durch kreatives Handeln zum Wohl der Gemeinschaft beitragen und dadurch plastizierend auf die Gesellschaft einwirken kann.

In den dreissig Jahren seit der Verhaftung Naegelis hat sich in Zürich das Kunstverständnis der Behörden gewandelt. Ein älteres Werk des Künstlers – die Figur „Undine“ am Deutschen Seminar der Universität Zürich – steht heute gar unter Denkmalschutz. Es ist am Ende fraglich, ob der Sprayer von Zürich mit derselben Härte verfolgt würde wie damals. Die folgenden Bilder aus dem Archiv der Fotoagentur Comet wurden im Sommer 1979 von Markus J. Hässig in Zürich aufgenommen.

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(Com_L28-351-100_0006)

(Com_L28-351-100_0008)

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Zitierte Literatur:

Michael Müller (Hrsg.): Der Sprayer von Zürich; Solidarität mit Harald Naegeli (Reinbek bei Hamburg, 1984).[:]

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