Gut zu wissen: PUBLICA Lebenspartnerrente

Rückfrage: «Kann ich bei der PUBLICA einen Lebenspartnervertrag einreichen?»
Ja! Wer nicht verheiratet ist, kann seine Lebenspartnerin oder seinen Lebenspartner begünstigen.

«Eine Lebenspartnerschaft ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft von nicht verheirateten Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die untereinander nicht verwandt sind und deren Partnerschaft nicht gemäss dem Partnerschaftsgesetz eingetragen ist. Als Lebenspartnerschaft gilt auch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft von verwandten Personen, zwischen denen kein Ehehindernis besteht.»

«Der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente besteht nur, wenn die Lebenspartnerschaft PUBLICA in Form eines Lebenspartnervertrages schriftlich gemeldet worden ist. Dieser von beiden Lebenspartnern unterzeichnete Lebenspartnervertrag ist im Original und zu Lebzeiten der beiden Lebenspartner PUBLICA zuzustellen.»

Lebenspartnervertrag und Bedingungen zur Lebenspartnerrente

Nützliche Informationen zu diesem Thema findet Ihr auf publica.ch (Rubrik Ihre Vorsorge > Vorsorgewerk ETH-Bereich > Vorsorgethemen > Eintritt > Merkblätter). Das Merkblatt «Anspruch auf Lebenspartnerrente» enthält auch das Formular «Lebenspartnervertrag». Der schriftliche Lebenspartnervertrag muss PUBLICA unterzeichnet und zu Lebzeiten beider Lebenspartner eingereicht werden.

  • Bitte reicht das Dokument rechtzeitig ein
  • Per E-Mail eingesendete Unterlagen werden nicht akzeptiert
  • Wird eine Lebenspartnerschaft aufgelöst, ist dies PUBLICA unverzüglich mitzuteilen

Kontakt

Die Mitarbeitenden der ETH Zürich haben Sabine Hoffmann, Head of PR Communications der Informatikdienste, als Delegierte für die PUBLICA gewählt (Amtsperiode vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024), Wahlkreis II.

Mein Ziel ist es während meiner Amtszeit, Abstraktes verständlich zu vermitteln und die ETH-Angehörigen auf dem Laufenden zu halten (siehe dazu auch andere Beiträge im ID-Blog > Suche nach PUBLICA).

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