Wireless Access Point in ETH-Gebäuden

Immer wieder kommen Fragen zum Thema Access Points und die damit verbundene Strahlung. Grund genug, um dieses Thema genauer anzusehen und darüber zu berichten.

Strahlung durch Wireless Access Point

«An meinem Arbeitsplatz befindet sich ein Access Point (WLAN Antenne). Mir wurde mitgeteilt, dass das strahlungstechnisch heikel ist. Könnten Sie mir bitte abklären, ob es wirklich ein Problem ist, wenn man in einer Distanz von ca. 2m – 2.5m einen Arbeitsplatz hat, d.h. man ist während 8.2h dieser Strahlung ausgesetzt. »

Die Antwort: Ein Access Point in dieser Distanz ist unbedenklich

Die Strahlung des Access Points (APs) nimmt im Quadrat mit der Entfernung ab. Das eigene am Körper getragene Handy strahlt Faktor 10 stärker als der Access Point.

«Je besser die Verbindung ist, d. h., je näher Basisstation und Handy beieinander sind und je weniger Hindernisse es auf der Funkstrecke hat, desto geringer ist die Sendeleistung, die ein Handy aufbringen muss. » (Auszug aus «Bericht Mobilfunk und Strahlung» siehe unten)

Weiterer Aspekt zum Mobile-Empfang innerhalb von Gebäuden (Inhouse)

Oft ist der Empfang Inhouse schlecht wegen metallbedampften Fenstern und stark isolierten Fassaden. Dank Wi-Fi Calling ist es heute aber möglich Mobile-Empfang mit einem Smartphone über das Wi-Fi-Netz zu haben. Mittlerweile haben alle drei Schweizer Provider Wi-Fi Calling vollständig implementiert (Voice & SMS).

  • Auch darum brauchen wir eine optimale Wi-Fi-Versorgung in den Gebäuden.
  • Je näher der Access Point desto weniger Strahlung. Das tönt paradox ist aber so, da dann die eigenen Geräte, die nahe am Körper sind, weniger strahlen.

Recherche Grenzwerte

Die erlaubte Leistungsabgabe/Sendestärke ist durch den Gesetzgeber in der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) geregelt. Überwacht durch das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation). Die Verordnung soll Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung schützen.
Die erlaubte Leistungsabgabe/Sendestärke ist grundsätzlich frequenz- aber nicht modulationsabhängig. Eine neue Modulation (= neuer Standard) bringt keine zusätzliche oder höhere Strahlen-Belastung. Zur Info: Ab 2021 wird für Wi-Fi noch ein drittes Frequenzband auf 6 GHz erwartet, welches aber vermutlich gleich wie 5GHz behandelt wird (= max. 200 mW Sendeleistung).

Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU)

Die SGU der ETH hat vor einigen Jahren eine Untersuchung zu diesem Thema in Auftrag gegeben und festgestellt, dass bereits bei einem Abstand von 30 cm zum Wi-Fi-Access Point die geltenden Grenzwerte eingehalten werden.

Bei einem Abstand von 2.4 m zum Access Point ist das bereits ein Faktor 64 gegenüber den zulässigen 30 cm. Oder anders gesagt: der eigene Laptop oder das Handy sind die wesentlich stärkeren Quelle als ein Wireless Access Point. Auch wird beim Handy im Mobilfunk mehr Sendeleistung abgestrahlt als beim WLAN. Das tönt zwar widersprüchlich, entspricht aber den physikalischen Tatsachen: Je näher der Access Point, desto weniger Strahlung gibt es, da die eigenen körpernahen Geräte wie Smartphone, Laptop, Tablet weniger strahlen.

Beispiel neues Gebäude Octavo (OCT)

Komplett ausgebaut wird es im OCT später rund 150 Access Points geben. Zurzeit ist das ID NET-Team noch an der Installation (u.a.im Personalrestaurant, welches sich im Rohbau befindet). Zusätzlich wird es auch einige Outdoor-APs geben, damit es, wenn es wieder wärmer ist, auch im Innenhof und auf der Dachterrasse Empfang gibt.

ETH Zürich

Die Zahlen über die ganze ETH ändern sich laufend (d.h. steigen). ID NET betreibt mittlerweile über 5’000 APs. Ein Grund ist, dass die ID im Auftrag der Schulleitung an einer flächendeckenden Versorgung arbeitet.

Wichtig scheint ID NET, dass die Grenzwerte von der SUVA (basierend auf internationale Vorgaben) festgelegt werden. Das heisst: Bei den von uns verwendeten Sendeleistungen von 100mW (auf 2.4GHz) bzw. 200mW (auf 5GHz) beträgt der Sicherheitsabstand 30 cm bzw. 40 cm in Räumen, in denen sich Personen regelmässig und über längere Zeit aufhalten (also insbesondere auch Büros, Hörsäle, Seminarräume, Labors etc.).

Handystrahlung im Vergleich

Wie bereits oben erwähnt strahlt das eigene Handy in der Hosentasche Faktor 10 stärker als der Access Point. Somit 2’000 mW direkt am Körper. «Der menschliche Körper ist aber verschiedenen körpernahen und körperfernen Quellen nichtionisierender Strahlung ausgesetzt. Zu den körperfernen Quellen gehören Basisstationen für den Mobilfunk, Radio- und Fernsehsender, WLAN-Router und Mobiltelefone anderer Personen, und zu den körpernahen Quellen zum Beispiel das eigene Handy, ausserdem Schnurlostelefone, Tablets, Bluetooth-Geräte und Laptops….
Durch körpernahe Geräte werden nicht alle Körperteile gleichmässig exponiert: Beim Telefonieren mit dem Handy am Ohr etwa nimmt der Kopf den grössten Teil der Strahlungsleistung auf. Auch die Technik beeinflusst die Exposition. So sind die neueren Mobilfunkstandards deutlich effizienter als die älteren: Telefonieren mit 3G oder 4G statt mit 2G führt zu einer deutlich tieferen Exposition. Auch eine gute Verbindungsqualität wirkt sich positiv aus: Je besser die Verbindung ist, d. h., je näher Basisstation und Handy beieinander sind und je weniger Hindernisse es auf der Funkstrecke hat, desto geringer ist die Sendeleistung, die ein Handy aufbringen muss, und desto geringer ist damit auch die Strahlungsleistung, die im Kopf oder in anderen Körperteilen absorbiert wird. » (Auszüge aus «Bericht Mobilfunk und Strahlung»)

SUVA

  • Strahlenschutz und Radioaktivität (SUVA)
  • Grenzwerte am Arbeitsplatz (SUVA-PDF)

Faktenblatt 5G

Das BAKOM-Faktenblatt gibt einen Überblick über die Technologie 5G.

«Mobiles Datenverkehrsvolumen nach Anwendungskategorie» aus dem Faktenblatt «1.2 Wachsende Datenvolumen»
«Mobiles Datenverkehrsvolumen nach Anwendungskategorie» aus dem Faktenblatt «1.2 Wachsende Datenvolumen»

«Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) will der Bundesrat zurzeit nicht verändern. (Bern, 22.04.2020) Das Parlament hat es in jüngerer Vergangenheit zweimal abgelehnt, die Grenzwerte für die Strahlenbelastung zu lockern. » aus

  • «Bundesrat entscheidet über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G» (BAFU – Bundesamt für Umwelt / Dossier)

«Zum Schutz der Bevölkerung vor der nichtionisierenden Strahlung von Mobilfunkantennen hat der Bundesrat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zwei Arten von Grenzwerten festgelegt: Immissions- und Anlagegrenzwerte. Die Immissionsgrenzwerte schützen vor den wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsauswirkungen (Erwärmung des Körpergewebes) und müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen – auch nur kurzfristig – aufhalten können. Es sind die gleichen Grenzwerte, wie sie auch im umliegenden Ausland mehrheitlich angewendet werden, und betragen im Bereich der Mobilfunkfrequenzen zwischen 36 und 61 Volt pro Meter (V/m).
Weil aus der Forschung unterschiedlich gut abgestützte Beobachtungen vorliegen, wonach es auch noch andere Effekte geben könnte, legte die NISV basierend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes zusätzlich Anlagegrenzwerte fest. Die vorsorglichen Anlagegrenzwerte sind für Mobilfunkstrahlung deutlich tiefer als die Immissionsgrenzwerte und betragen 4 bis 6 V/m. Jede einzelne Mobilfunkanlage gemäss Definition der NISV darf Orte, wo sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, bezogen auf die elektrische Feldstärke mit maximal etwa einem Zehntel des Immissionsgrenzwertes belasten. Zu diesen sogenannten Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gehören Wohnungen, Schulen, Spitäler, ständige Arbeitsplätze oder raumplanerisch festgelegte Kinderspielplätze. Mit den Anlagegrenzwerten wird in der Schweiz die nichtionisierende Strahlung von Mobilfunkantennen strenger begrenzt als in den meisten europäischen Ländern. » aus

Exposition durch körpernah betriebene Geräte (Auszug)

5.5.1 Bisherige Technologien

«Die Benutzung eines Mobiltelefons führt zu einer Exposition des Kopfes oder der Hand einer Person durch HF-NIS, wenn die Person das Gerät zum Telefonieren direkt an das Ohr oder für weitere Anwendungen wie beispielsweise die Nutzung des mobilen Internets in der Hand hält. Die Exposition durch Endgeräte (Handy, Laptop, Tablet, Schnurlostelefon etc.) hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Nutzungsdauer: Die Strahlung tritt insbesondere dann auf, wenn das Gerät sendet. Im Ruhezustand oder wenn das Gerät Daten empfängt, ist die Exposition klein.
  • Distanz des Geräts zum Körper: Mit zunehmender Distanz nimmt die Exposition rasch ab. Dies kann zum Beispiel bei Mobiltelefonen durch den Einsatz von Freisprecheinrichtungen (Head-Sets) erreicht werden (Abnahme der Exposition bis zu einem Faktor 100).
  • Sendeleistung: Je stärker die Sendeleistung, desto höher die Exposition. Die Sendeleistung ihrerseits ist abhängig von:
    • «Sendeeigenschaften» des Geräts: Die spezifische Absorptionsrate SAR gibt an, wie viel Strahlung beim Nutzen des Endgerätes maximal vom Köper absorbiert wird. Je tiefer der SAR-Wert, desto geringer die Exposition.
    • Mobilfunktechnologie: Das Telefonieren mit den neueren Technologien UMTS und LTE statt mit der älteren GSM-Technologie führt zum Beispiel zu einer deutlich tieferen Exposition.
    • Verbindungsqualität: Je besser die Verbindungsqualität ist, je «einfacher» das Signal also eine Basisstation bzw. einen Access Point erreichen kann, also insbesondere je kürzer die Distanz zwischen Gerät und Basisstation ist, desto geringer ist die Sendeleistung, die das Gerät dafür aufbringen muss. » aus «Bericht Mobilfunk und Strahlung»
5G-Gesamtarchitektur (Quelle: BAKOM) aus Faktenblatt 5G
5G-Gesamtarchitektur (Quelle: BAKOM) aus Faktenblatt 5G

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