CMN-Weisung der Zentralen Organe
Die von der Schulleitung im letzten November erlassene CMN-Weisung (Corporate Mobile Network) für die Zentralen Organe befindet sich bei den einzelnen Bereichen in der Umsetzung (Direktionen, Stäbe etc.).
Jeder Bereich muss diverse Punkte regeln und damit auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen. Dabei geht es hauptsächlich darum welche Mitarbeitende sind berechtigt für
- Kategorie I www.id.ethz.ch/services/list/voice/cmn_mobile/zo/cat1
- respektive Kategorie II www.id.ethz.ch/services/list/voice/cmn_mobile/zo/cat2
- wer erhält eine Entschädigung für den Heiminternetanschluss
Solange die definitiven Webseiten und Backoffice-Tools noch nicht zur Verfügung stehen, ist eine Übergangsregelung in Kraft.
Die Departemente und anderen Einheiten ausserhalb der Zentralen Organe (ZO) sind nicht von dieser Weisung betroffen.
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